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Schalldämm-Verbundglas von Pilkington als vollwertiges VSG einsetzbar

Planungssicherheit für den transparenten Schallschutz bei Trennwänden, Überkopf-Verglasungen und absturzsichernden Verglasungen: Auf Grundlage einer aktuellen DIBt-Zulassung können Pilkington OptilamTM Phon-Gläser ohne weitere Prüfung zusätzlich die Aufgaben von Verbund-Sicherheitsgläsern (VSG) übernehmen. Zwei besondere Bestimmungen repräsentieren den Stand der Technik für alle Verglasungen in sicherheitsrelevanten Einbausituationen: Die Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen sowie die seit Januar 2003 in der endgültigen Fassung vorliegenden Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen, kurz TRAV. Den in der TRAV aufgeführten VSG-Glasaufbauten der Kategorien A und C sind entsprechend aufgebaute Pilkington OptilamTM Phon-Gläser ab sofort gleichgestellt. Grundlage für die künftige Anwendung ohne weitere Prüfung und/oder gutachterliche Stellungnahme ist die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-70.3-89 des DIBt, deren Inhaber die HT Troplast AG in Troisdorf ist. Pilkington setzt bei den Gläsern der Produktlinie Pilkington OptilamTM Phon aus Gründen der optimierten Schalldämmung die spezielle PVB-Folie von HT Troplast ein, die im Zuge des Zulassungsverfahrens nun auch an amtlicher Stelle ihre hervorragenden Sicherheitseigenschaften unter Beweis stellen konnte. VSG-Anwendungen nehmen zu Der weiterhin steigende Einsatz von Glas in der Architektur bringt eine Häufung sicherheitsrelevanter Anwendungsfälle mit sich. Damit steigt auch der Erklärungsbedarf zu diesem Thema, bestätigt Dr.-Ing. Karl-Peter Linke, Leiter des Prüfamtes für Baustatik der Landes Gewerbeanstalt Bayern (LGA Würzburg). Meist geht es nach seinen Erfahrungen um Brüstungen im Innenbereich und in der Fassade, Trennwände, Einhausungen von Atrien, Geländerausfachungen und ähnliche bauliche Situationen, in denen Funktionsverglasungen eingesetzt werden sollen. Nach den Landesbauordnungen ist jede bauliche Situation betroffen, in der zwei Räume mit einem Niveauunterschied von mindestens einem Meter, bzw. in der LBO Bayern von 50 cm, durch eine Verglasung voneinander getrennt sind. Tritt der Schallschutz als zusätzliche Anforderung an derartige Verglasungen auf, so kann mit Pilkington OptilamTM Phon künftig ohne weitere Prüfung bzw. Zulassung im Einzelfall geplant werden. Dies gilt sowohl für monolithische Einheiten wie auch für Schalldämm-Isoliergläser mit Sicherheitsfunktion. Einen ausführlichen Kommentar zum Thema Absturzsichernde Verglasungen enthält das Pilkington Glaskompendium, Ausgabe 6 (April 2003), das kostenlos über die Hotline: 0180 / 30 20 100 angefordert werden kann.

15.12.2003, Pilkington

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